Im Bereich WEBSITE UND HINWEISE unter dem Menüpunkt RECHTSVORSCHRIFTEN wurde, im Absatz "Rechtsvorschriften des Staates", das neue Dekret des Ministerpräsidenten vom 24. Dezember 2015 veröffentlicht - Individuazione delle categorie merceologiche ai sensi dell’articolo 9, comma 3 del decreto-legge 24 aprile 2014, n. 66, convertito, con modificazioni, dalla legge 23 giugno 2014, n. 89, unitamente all’elenco concernente gli oneri informativi.
Das DPCM vom 24.12.2015 ermittelt die Warenkategorien und die Betragsschwellen bis zu denen die Vergabestellen Ankäufe selbstständig tätigen können.
Bei den übrigen Fällen müssen sich die Vergabestellen an eine Sammelbeschaffungsstelle wenden. Die Sammelbeschaffungsstelle ist in Südtirol die Agentur für öffentliche Verträge und die jeweiligen Kostenstellen.
Im DPCM sind unter anderem auch die genauen Fristen des Inkrafttretens je nach Art der Vergabestelle angegeben.
Weitere Informationen: https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/pleiade/comune/bolzano/documenti/Individuaz_cat_mercelogiche_elenco_oneri_informativi-GU-32-090216.pdf