Art. 1 des Konzessionsvertrages, unterzeichnet am 08.04.2013 zwischen der Agentur für öffentliche Verträge und i-Faber (Systembetreiber des Informationssystems für öffentliche Verträge) sieht vor, dass falls vorher beantragt, das elektronische Ankaufsverfahren von allen lokalen Körperschaften der autonomen Provinz Bozen verwendet werden kann. Es wird mitgeteilt, dass all jene Vergabestellen, welche bereits im Portal registriert sind, ab 08.07.2013 zur Nutzung der elektronischen Ankaufsverfahren berechtigt sind.
Was die Vergabestellen lt. Art. 6-bis, Abs. 4 des LG 17/1993 betrifft, bleibt die Verwendung des elektronischen Verfahrens eine Alternative zum traditionellen Verfahren.