Angaben zur Aufrechterhaltung der Qualifikationsbescheinigung im Falle der Autorisierung zur temporären Weiterführung der unternehmerischen Tätigkeiten im Sinne des Art. 104 des Dekrets Nr. 267/1942 und der Ausführung der bereits abgeschlossenen Verträge im Sinne des Art. 110 Abs. 3 des GvD Nr. 50/2016.
Settori: tutti
Destinatari: EVV
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=7929