Es wurde das Formular und die dazu gehörige Anleitung veröffentlicht, die die Verantwortlichen der Korruptionsprävention und Transparenz für die Erstellung des Berichts gemäß Art. 1, Abs. 14 des Gesetzes Nr. 190/2012 über die Wirksamkeit der Maßnahmen, welche im Dreijahresplan der Korruptionsprävention und Transparenz bestimmt wurden, ausfüllen müssen.
Empfänger: Verantwortliche für Korruptionsprävention und Transparenz (RPCT)
Sektorem: Alle
Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=527f2c660a7780424bf754f0dd728919