13/05/2016 - Mitteilung des ANAC Präsidenten vom 04.05.2016 – Beschluss Nr. 157 vom 17. Februar 2016 – Übergangsregelung für die Verwendung des AVCpass-Systems

Betreff: Weitere Verwendung des AVCpass-Systems für alle Vergaben, die von normalen Sektoren vorgesehen sind.

Es besteht für jene Vergabestellen, die telematische Vergaben verwenden, weiterhin die Möglichkeit zu wählen, ob das AVCpass-System verwendet werden soll.

Sektoren: alle

Empfänger: Verfahrensverantwortliche, die das AVCpass-System verwenden, um Teilnahmevoraussetzungen zu überprüfen und das Fehlen von Ausschlussgründen zu bestätigen.

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/AttiDellAutorita/_Atto?ca=6495